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bebro electronic GmbH

Unser Wissen für Sie

Seit dem 01. März 2007 sind die chinesischen RoHS Bestimmungen in Kraft. Das Verbot von Substanzen in elektronischen Produkten gleicht weitgehend den europäischen RoHS Vorschriften, jedoch sind einige Punkte strikter als die Richtlinie 2002/95/EG der europäischen Union.

China lässt im Gegensatz zur EU keine Selbstdeklaration der Endgerätehersteller und Importeure zu, sondern verlangt in der Regel eine Überprüfung in einem akkreditierten chinesischen Labor. Dort muss die Einhaltung der China-RoHS nachgewiesen werden.

So sind von der China-RoHS z.B. auch Medizinprodukte und Kontrollinstrumente betroffen. Ferner gibt es für Exporteure eine Produktkennzeichnungspflicht die bereits seit dem 01. März 2007 in Kraft ist.

Ein wesentlicher Unterschied zur EU-Richtlinie ist, dass die Ecksteine der China-RoHS bereits heute mit Einführung der Gesetzgebung in China durch technische Normen weiter beschrieben und im Detail festgelegt sind. Insgesamt drei dieser acht technischen Normen liegen bereits heute vor! Weitere Normen sind als Draft verfügbar.


Lösungsangebote der bebro Unternehmensgruppe

Wir überprüfen die Baugruppe auf Übereinstimmung mit den in der China-RoHS geforderten Merkmalen und begleiten Sie bei der Vorstellung Ihrer Produkte bei einem akkreditierten chinesischen Labor.